Fragen & Antworten

Kosten

Die Honorarfrage wird beim Erstgespräch geklärt. Die Verrechnung kann auf folgende Arten erfolgen:

  • gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der österreichischen Rechtsanwaltskammer
  • Stundensatz (Höhe wird vorab vereinbart)
  • Pauschalhonorar

Die Abrechnung mit einer Rechtschutzversicherung – bei Vorliegen einer Deckungszusage – ist direkt möglich.